Teilnahmereglement

Dies ist ein Auszug aus dem Teilnahmereglement. Das vollständige Dokument finden Sie hier.

Verfahren

Zulassungskriterien

Die Teilnahme ist nicht an die Mitgliedschaft bei einem der Stiftungsträger gebunden.

Es können Werke und Planungen aus den Bereichen Städtebau und Raumplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Verkehr, Umweltgestaltung, Kunst und Bau, Heimatschutz und Denkmalpflege eingereicht werden. Eingaben aus Teilbereichen oder aus einer Interaktion mehrerer Bereiche sind erwünscht.

Die Werke und Planungen müssen im Kanton Bern liegen. Es sind explizit auch die Randregionen des Kantons Bern angesprochen.

Teilnahmeberechtigt sind Werke und Planungen, die vor nicht mehr als fünf Jahren – das heisst ab 2019 – im Kanton Bern geschaffen wurden. Für Werke gilt das Jahr der Fertigstellung, für Planungen das Jahr der Beendigung. Dieselben Werke oder Planungen dürfen höchstens an zwei Ausschreibungen eingereicht werden. Bereits mit einer Auszeichnung Berner Baukultur ausgezeichnete Werke oder Planungen sind von einer erneuten Eingabe ausgeschlossen.

Autorinnen und Autoren dürfen insgesamt höchstens drei Werke oder Planungen pro Ausschreibung einreichen. Für Auftraggebende ist die Anzahl der Werke oder Planungen pro Ausschreibung frei. Ein Werk kann nur einmal eingereicht werden, eine Koordination zwischen Autorschaft und Bauherrschaft ist empfehlenswert.

Die Mitglieder der Jury dürfen keine eigenen Werke oder Planungen einreichen. Ist ein Mitglied der Jury an einem Werk oder einer Planung im Sinne eines Auftraggebenden und/oder Fachplaners beteiligt, muss das Mitglied für die Beurteilung des besagten Werks oder der Planung in den Ausstand treten.

Ausschlusskriterien

Eingaben, die den Zulassungskriterien inhaltlich und formal nicht in allen Teilen entsprechen oder nicht fristgerecht eingereicht werden, werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Zulassungsgebühr

Die Teilnahme am Verfahren der Auszeichnung Berner Baukultur 2024 ist kostenlos.

Digitale Eingaben

Die Eingabe der Projekte und Arbeiten erfolgt ausschliesslich digital über die Webseite www.bernerbaukultur.ch.

Für die Einreichung eines oder mehrerer Projekte einer Bauherrschaft oder Autorschaft muss ein Login erstellt werden. Die Eingaben können mit diesem Login als Entwurf gespeichert und bis zur endgültigen Einreichung weiterbearbeitet werden.

Für die Einreichung eines Projekts ist ein Plakat mit einem vordefinierten Layout im Format A1 (Hochformat, 841 x 594 mm) einzureichen. Das Layout steht als Vorlage im Format .pdf und .idml zum Download zur Verfügung.

Alle Projektinformationen, Texte, Pläne und Bilder sind zudem gemäss Web-Formular als Einzeldateien einzugeben.

Format und Darstellung der Pläne:
Sämtliche Pläne sind im Format.pdf mit Nordpfeil und grafischem Massstab hochzuladen. Die Darstellung des Situationsplanes ist in Schwarz-Weiss oder Grautönen zu halten. Grundrisse, Schnitte und Fassaden sind in der Regel schwarz-weiss darzustellen, ohne Vermassung oder Beschriftung. Bei Werken im Bestand sind Abbruch und Neubau mit Gelb und Rot zu kennzeichnen. Schemen und Bilder können auch farbig sein.

Format Bilder:
Bilder sind als jpg-Datei im RGB-Modus hochzuladen, inklusive Angaben zur Fotografin / zum Fotografen. Es wird ein quadratisches Schlüsselbild gefordert. Das weitere Bildmaterial muss nicht quadratisch sein.

Mit der Einreichung des Bild- und Planmaterials werden die Rechte für die Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs an die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur übertragen. Das Material wird auf der Webseite und für die Gestaltung von Plakaten, Broschüren und weiteren Printdokumenten sowie für weiterführende Kommunikation auf den sozialen Medien im Rahmen der Auszeichnung 2024 verwendet (siehe auch Verpflichtung der Teilnehmenden).

Die Unterlagen haben sich auf das Wesentliche zu beschränken und sollen auf die erwähnten Kriterien der Ausschreibung eingehen. Das Beispielhafte und Auszeichnungswürdige soll erkennbar dargestellt sein.

Die Eingaben können in deutscher oder französischer Sprache verfasst sein. Die Angaben auf dem Web-Formular sind für die Publikation der ausgezeichneten Werke und Planungen abschliessend und verbindlich.

Vorprüfung

Die Eingaben werden vom Stiftungsrat der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur gesichtet und formell und materiell auf die Vereinbarkeit mit dem vorliegenden Reglement geprüft. Es können bei Bedarf weitere Sachverständige beigezogen werden. Über die Vorprüfung wird ein Protokoll geführt.

Die Stiftungsratsmitglieder der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur und die Mitglieder der Jury haben allfällige Verbindungen zu einzelnen Eingaben zuhanden des Vorprüfungsprotokolls offen zu legen.

Sie treten bei der Beurteilung der betreffenden Eingaben in den Ausstand.

Beurteilung

Die Jury anerkennt das vorliegende Reglement Auszeichnung 2024 als verbindliche Arbeitsgrundlage. Sie bestimmt ihre Arbeitsweise selbst und stimmt über die Auszeichnungen ab.

Die Werke und Planungen in der engeren Auswahl werden durch die Autorinnen und Autoren oder die Auftraggebenden am Mittwoch, 26. Juni 2024, der Jury vor Ort vorgestellt und erläutert. Die Jury kann bei Bedarf unabhängige Sachverständige mit beratender Stimme beiziehen.

Das Verfahren der Beurteilung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Über die Auszeichnungen entscheidet das absolute Mehr der Mitglieder. Sind einzelne Mitglieder der Jury an der Abstimmung verhindert, können diese durch vorher bestimmte Mitglieder des Stiftungsrates ersetzt werden. Über die Anzahl der Auszeichnungen entscheidet die Jury in eigener Kompetenz. Die Jury führt ein Protokoll und begründet ihre Entscheide in einem Bericht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verleihung der Auszeichnungen, Öffentlichkeitsarbeit, Publikation

Die Auszeichnung Berner Baukultur 2024 veröffentlicht die ausgezeichneten Werke und Planungen mit deren Auftraggebenden sowie den Autorinnen und Autoren. Den Bericht über die Beurteilung und die Verleihung der Auszeichnung Berner Baukultur 2024 erhalten ausgesuchte Medien, die teilnehmenden Auftraggebenden, die Autorinnen und Autoren, die Mitglieder der Jury, die Mitglieder des Stiftungsrats, die Trägerverbände, der Presenting Partner sowie die Partner und Hauptsponsoren.

Die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur überreicht anlässlich der Verleihung der Auszeichnung 2024 den Auftraggebenden sowie den Autorinnen und Autoren der ausgezeichneten Werke und Planungen eine Urkunde. Die Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur kann nach der Verleihung der Auszeichnungen weitere öffentliche Anlässe wie Ausstellungen, Publikationen, Tagungen, usw. vorsehen. Zwecks einer mediengerechten Publikation der ausgezeichneten Werke und Planungen können die betreffenden Teilnehmenden für weitere Informationen und Darstellungsmaterialien kontaktiert werden.

Verpflichtung der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich, mit der Einreichung ihrer Beiträge die Zulassungsbedingungen Auszeichnung Berner Baukultur vollumfänglich anzuerkennen, die geistige Urheberschaft der Eingabe und im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte der eingereichten Foto- und Planunterlagen zu sein und hierüber im Rahmen der Teilnahme an der Auszeichnung Berner Baukultur 2024 verfügen zu dürfen.

Die Teilnehmenden gestatten der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur honorarfrei die im Zusammenhang mit der Auszeichnung 2024 stehende uneingeschränkte Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung des Bildmaterials und der Planunterlagen.

Schlussbestimmungen

Das vorliegende Reglement wurde vom Stiftungsrat der Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur am 8. März 2024 erlassen und anschliessend vom Beurteilungsgremium genehmigt.

Bern, 8. März 2024

Stiftung Auszeichnung Berner Baukultur

Tina Kneubühler
Co-Präsidium
Landschaftsarchitektin FH BSLA

Kathrin Merz
Co-Präsidium
Architektin ETH SIA SWB

Sonja Huber
Vizepräsidium
Architektin ETH SIA SWB